
Die Kanzlei

Meine Kanzlei ist auf qualifizierte steuerliche Gestaltungen von Unternehmen jeglicher Art sowie Privatpersonen spezialisiert.
Wir begleiten unsere Mandanten ganzheitlich, kreativ und beraten sie individuell, sowie ergebnisorientiert.
Das Team

Wir betreuen Sie rund um Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Lernen Sie uns kennen.
Aktuelles

ACHTUNG
Wir ziehen um.
Ab dem 20. Juni 2022 begrüßen wir Sie in der Hauptstraße 27 A, wie gewohnt mit Parkplatz im Hof.
Wir freuen uns auf Sie in unseren neuen Räumlichkeiten.

Liebe Mandantinnen und Mandanten,
Kommen Sie bei grippeähnlichen Symptomen (Husten, Niesen, Fieber) nicht in meine Kanzlei.
Weiterhin möchte ich Sie bitten, sämtliche Anliegen möglichst telefonisch oder per Email mit uns abzuklären und Ihre Unterlagen möglichst im Briefkasten zu hinterlegen. Dieser wird mehrmals täglich geleert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Liebe Mandanten/Innen,
das Bürokratieentlastungsgesetz II hat die Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250,00 Euro angehoben.
Somit benötigen Sie keine AUSFÜHRLICHE Rechnung mehr, wenn der Bruttobetrag 250,00 Euro nicht übersteigt.
Das gilt auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Die bisherige Grenze war 150,00 Euro.

Die GWG-Grenze steigt ab 1. Januar 2018 von 410,00 Euro auf 800,00 Euro.
Die Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter bleiben dabei bestehen: GWG sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wie beispielsweise Regale, Tische, Stühle, Handy, Geschäftsausstattung, etc.
Auch die untere Grenze wurde geändert: Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 250,00 EUR (bisher 150,00 EUR) können sofort gewinnmindernd erfasst werden und unterliegen keinen weiteren Aufzeichnungspflichten.
Unsere Leistungen
Steuerliche Beratung
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Jahresabschluss
Steuererklärungen
Existenzgründung
Außenprüfung
Betriebsprüfung
Ralf Neuhäußer
Thomas Koch